Herzsicher im Kreis Euskirchen
Liebe Besucherin, lieber Besucher,
diese Internetpräsenz wird privat betrieben. Die Aktualität lebt auch durch Ihre Mithilfe. Sie arbeiten in einem Unternehmen, das einen oder sogar mehrere AED betreibt? Oder Sie leben in einem Ort, in dem Sie von AED wissen? Dann schauen Sie doch bitte einmal, ob dies in der Internetseite bereits berücksichtigt ist. Wenn nicht, freue ich mich auf Ihre Informationen. Auf jeder der Städte- und Gemeindeseiten gibt es unten ein kleines Formular, in dem die Informationen eingetragen werden können. Dort gibt es auch Hinweise zum Upload von Bildern auf den Server oder per WhatsApp. Willkommen sind Hinweise aber auch im Kontaktformular oder direkt an meine Mailadresse.
- Allgemein
- Hintergrund
- An Ärzte
- An Gewerbetreibende
- An Pflegedienste
Diese Internet-Präsenz gibt
- Informationen über die Helfenden im Kreis Euskirchen,
- Informationen über die Standorte der AED im Kreis Euskirchen,
- Hintergrundinformationen zu Herzkammerflimmern,
- Informationen zu Wiederbelebung und Laiendefibrillation mit AED
- und Antworten auf viele Fragen...
Die Grundidee
An jedem Ort, wo täglich viele Menschen zusammen kommen, wächst die Wahrscheinlichkeit des plötzlichen Herztodes. Überall dort: in Kaufhäusern, Sportstätten, Veranstaltungshallen, auf Flughäfen und Bahnhöfen, soll ein AED hängen und sollen Laien in die Lage versetzt werden, Leben zu retten.
80 bis 90 % der plötzlichen Herztode gehen mit Herzkammerflimmern einher. Dieses lässt sich ausschließlich durch die elektrische Defibrillation ausschalten - je früher, desto besser.
Der Aufwand der Anschaffung von AED ist finanziell überschaubar, der Nutzen in Geld nicht aufzuwiegen!
Warum diese Seite?
Seit 2011 verlangen die Unfallversicherungsträger, dass das Thema "Defibrillation" in den Erste Hilfe-Aus- und -Fortbildungen vermittelt wird. Seitdem wurde in unseren Veranstaltungen immer häufiger gefragt: "Wo haben wir denn bei uns im Kreis solche Geräte?". Das war der Anstoß, diese Seite zu entwickeln. Seit etwa zwanzig Jahren gibt es Defibrillatoren, die auch von nichtärztlichem Personal bedient werden können und dürfen. Nach etlichen Pilotprojekten in Deutschland, z. B. in den Stationen der Münchener U-Bahn, dem Frankfurter und Hannover Flughafen und vielen Zweigstellen von Geldinstituten in Großstädten, kam auch bei uns im Kreis Euskirchen so langsam Bewegung in dieses Thema. Seit Einführung der smartphone-basierten Ersthelfer-Alarmierung nimmt das Thema aber so richtig Fahrt auf...
Mehr als 400 AED
zählen wir aktuell in unserem Kreis. Mehr als 180 davon befinden sich im öffentlichen Raum, z. B. an Feuerwehrgerätehäusern und in Geldautomatenräumen der Geldinstitute (Stand: Mai 2024). Weitere finden sich in Unterkünften und Fahrzeugen des DRK, der Feuerwehren und dem THW. Aber auch in Betrieben, Institutionen, Schulen und Verwaltungen wird mehr und mehr der Nutzen dieser Defibrillatoren für Laien erkannt und Geräte für die Nutzung durch Ersthelfende zur Verfügung gestellt.
Eine gesetzliche Grundlage dazu gibt es nicht. Und daher sind wir allen Entscheidern und Geldgebern dankbar für ihr Engagement.
Entscheidungsträgern leichter machen
möchte ich es mit meinem Angebot, bei der Beschaffung eines oder mehrerer AED in Arztpraxen, Betrieben und Pflegediensten behilflich zu sein.
Sehr geehrte Frau Dr. / sehr geehrter Herr Dr.,
Ihr Praxis-Defi ist schon etwas in die Jahre gekommen? Sie hätten gerne einen Defibrillator, der auch problemlos vom nichtärztlichen Praxispersonal bedient werden darf? Dann lesen Sie bitte weiter.
Außer dem Standard, den AED im automatischen Modus vom nichtärztlichen Praxispersonal bedienen zu lassen, bieten moderne Geräte mit manuellem Modus Ihnen als Medizinerin und Mediziner zusätzlich die Möglichkeit, manuell die volle Kontrolle zu übernehmen. Sie sind nicht darauf angewiesen, zwei Minuten mit einer möglicherweise notwendigen Folge-Defibrillation zu warten, können die Höhe der Joule-Zahl selbst bestimmen und haben je nach Gerät auch die Möglichkeit, sich eine EKG-Ableitung anzeigen und/oder ausdrucken zu lassen und je nach Equipment weitere Parameter zu erheben.
Wichtiger Hinweis
Der Einsatz eines AED in der betrieblichen Ersten Hilfe unterliegt der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Der AED selbst ist ein aktives Medizinprodukt nach dem Medizinproduktegesetz (MPG). Die nach der MPBetreibV für das gesamte Praxis-Personal erforderliche Ersteinweisung in die Handhabung des Gerätes wird Ihnen mit der Beschaffung des Gerätes inklusive angeboten. Sie erhalten Kontaktdaten, an wen Sie sich zur Terminabsprache für die Einweisung wenden können.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben schon einmal ernsthaft überlegt, einen AED für Ihr Unternehmen anzuschaffen? Sie waren aber mit der Vielzahl der im Handel befindlichen Geräte schlichtweg überfordert? In der Fülle der auf dem Markt vorhandenen AED verliert man schnell den Überblick. Alleine in unserem Heimatkreis sind insgesamt knapp dreißig verschiedene Geräte im Einsatz. Welches ist für Sie bzw. Ihren Betrieb das richtige?
Wichtiger Hinweis
Der Einsatz eines AED in der betrieblichen Ersten Hilfe unterliegt der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Der AED selbst ist ein aktives Medizinprodukt nach dem Medizinproduktegesetz (MPG). Die in jedem Fall erforderliche Erstinbetriebnahme und Einweisung des oder der geräteverantwortlichen Person in die Handhabung des Gerätes wird Ihnen mit der Beschaffung des Gerätes inklusive angeboten. Sie erhalten Kontaktdaten, an wen Sie sich zur Terminabsprache für die Einweisung wenden können.
Sehr geehrte Pflegedienstleitung,
Sie haben schon einmal ernsthaft überlegt, einen AED für Ihren Pflegedienst anzuschaffen? Sie waren aber mit der Vielzahl der im Handel befindlichen Geräte schlichtweg überfordert? In der Fülle der auf dem Markt vorhandenen AED verliert man schnell den Überblick. Alleine in unserem Heimatkreis sind insgesamt knapp dreißig verschiedene Geräte im Einsatz. Welches ist für Sie bzw. Ihren Pflegedienst das richtige?
Wichtiger Hinweis
Der Einsatz eines AED in der betrieblichen Ersten Hilfe unterliegt der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Der AED selbst ist ein aktives Medizinprodukt nach dem Medizinproduktegesetz (MPG). Die nach der MPBetreibV für Ihren Pflegedienst erforderliche Ersteinweisung in die Handhabung des Gerätes wird Ihnen mit der Beschaffung des Gerätes inklusive angeboten. Sie erhalten Kontaktdaten, an wen Sie sich zur Terminabsprache für die Einweisung wenden können.
... und wenn es weitere Fragen gibt,
beantwortet sie der Autor wirklich gerne.
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