Fragen und Antworten
Nachfolgend werden Fragen gestellt und beantwortet, die während der Einweisungsveranstaltungen immer wieder aufkommen. Am Ende der Seite gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Fragen zu stellen, die wir gerne individuell beantworten und bei Bedarf hier auf der Seite und auch im Schulungskonzept mit berücksichtigen werden. Weitere Fragen und Antworten zum Thema "Kammerflimmern und Defibrillation" finden sich an anderer Stelle...
Zuständig für das Projekt ist im Kreis Euskirchen die "Abteilung 38, Gefahrenabwehr". Die medizinische Leitung liegt bei Dr. Thomas Mann, erreichbar per E-Mail oder Telefon 02251/15-839. Der Administrator für technische Belange und Fragen ist Martin Duske, erreichbar per E-Mail oder Telefon 02251/15-815.
Eingeladen sind alle, die mindestens 18 Jahre alt sind und über eine qualifizierte Erste Hilfe-Ausbildung verfügen.
Nachdem Du die App "Corhelper" auf Deinem Smartphone installiert und Dich angemeldet hast, brauchst Du dann nur noch Deine Qualifikation (Datei oder als Foto direkt per App) auf den Server hochzuladen. Sobald der Administrator die Qualifikation gesichtet hast, bekommst Du eine Einladung zu einer Einweisungsveranstaltung, die während der Pandemie online stattfindet. Nach Absolvierung wirst Du für das System freigeschaltet.
Nein! Es handelt sich hier um einen ganz freiwilligen Dienst ohne Dienstplan und ohne Dienstverpflichtung. Das unterscheidet es deutlich vom Einsatz z. B. bei der Feuerwehr. Und manchmal passt es einfach nicht, weil man nicht vom Arbeitsplatz weg kann oder vielleicht mit aufsichtspflichtigen Personen unterwegs ist. In der App besteht aber auch eine ganz einfache Möglichkeit, sich für eine bestimmte Zeit aus dem System herauszunehmen. Während dieser Zeit sind wir für den Leitstellenrechner "unsichtbar".
Es geht ausschließlich um Wiederbelebung. Und es geht ausschließlich darum, die therapiefreie Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdientes für den Betroffenen so kurz wie möglich zu halten. Es gibt aber auch Kreislaufstillstände, bei denen keine Ersthelfenden zur Einsatzstelle alarmiert werden: Verkehrsunfälle gehören z. B. dazu. Hier ist die Entscheidung wegen der zwingend erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung getroffen worden. Ebenso wird zu Fällen, wo es um bekannt Erkrankte nach Bundesseuchengesetz geht, nicht alarmiert. Und der Kindernotfall bleibt ausgeklammert.
Ja. Während des Einsatzes sind wir über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Hier bei uns ist das die Unfallkasse-NRW. Das gilt im Übrigen auch für jede Erste Hilfe-Leistung, die wir in unserer Freizeit einem Mitmenschen in der Öffentlichkeit zukommen lassen.
Nein! Es geht im Kern zwar auch um "Leib und Leben", aber im Gegensatz zu den hoheitlich beauftragten Gruppen haben wir kein Sonder- und Wegerecht. Darüber hinaus fehlt ja im Übrigen auch die Erlaubnis zum Führen der optischen und akustischen Sondersignale. Also gelten Ruhe bewahren und vor allem die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einhalten.
Ja. Die Rettungsleitstelle informiert die Anrufenden, dass außer dem Rettungsdienst parallel Ersthelfende alarmiert sind. Außerdem weiß auch der anrückende Rettungsdienst, dass hier bereits Ersthelfende erreicht sind und den Einsatz wahrnehmen.
Ja. Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass der "Corhelper-App" die Standortbestimmung erlaubt ist, weil das ganze System auf GPS-Daten aufgebaut ist. Die App darf auch nicht ganz geschlossen werden, sondern muss zumindest im Hintergrund laufen. Beim Schließen gibt es aber auch einen entsprechenden Hinweis. Bei Apple-Geräten muss die Hintergrundaktualisierung aktiviert sein. Darüber hinaus darf das Smartphone sich nicht im Stromsparmodus befinden und benötigt einen Mindest-Ladezustand (damit sichergestellt ist, dass bei einem angenommener Einsatz das Smartphone auch bis zum Ende eingeschaltet bleiben kann).
Jeder Einsatz ist anders. Und nicht jeder Wiederbelebungsversuch kann erfolgreich abgeschlossen werden. Und es zeichnet uns doch als Menschen aus, dass wir keine gefühllosen Roboter sind! Bereits in der CorHelper-App kann vor Abschluss des Einsatzes ein Nachsorgegespräch gewünscht werden. Sollte sich aber ein Gesprächsbedarf erst in den Folgetagen ergeben, stehen Dr. Thomas Mann (E-Mail oder Telefon 02251/15-839) und Martin Duske (E-Mail oder Telefon 02251/15-815) auch dann gerne zur Verfügung. Das ist den Verantwortlichen ein ganz wichtiges Anliegen. Du bist auch nach dem Einsatz nicht alleine!