Fragen und Antworten
Nachfolgend werden Fragen gestellt und beantwortet, die vor allem in den Erste Hilfe-Schulungen immer wieder aufkommen. Am Ende der Seite gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Fragen zu stellen, die wir gerne individuell beantworten und bei Bedarf hier auf der Seite mit berücksichtigen werden. Weitere Fragen und Antworten zum Thema "Smartphonebasierte Ersthelfer-Alarmierung" finden sich an anderer Stelle...
Da gibt es eine ganze Menge Ursachen, z. B.: Herzinfarkt, Lungenembolie, Herzmuskelentzündung, Herzklappenerkrankungen, Herzschwäche irgendwelcher Art. Andere Ursachen können aber auch sein: Bestimmte Herzmedikamente, Narkosemittel, Elektrolytstörungen (beispielsweise durch Einwirkungen chemischer Substanzen) und natürlich auch der vielzitierte (und im Haushalt oft vernachlässigte) Elektro-Unfall.
Nein! Ein Mensch, der bewusstlos und ohne normale Atmung und andere Lebenszeichen vorgefunden wird, hat einen Kreislaufstillstand erlitten. Ob ein Herzkammerflimmern vorliegt, kann ausschließlich mit einer EKG-Ableitung ermittelt werden. Das geschieht automatisch durch den AED, sobald er eingeschaltet ist und die Elektroden sachgerecht platziert sind. Der AED entscheidet dann, ob "Schock empfohlen" oder "kein Schock empfohlen" ist.
zur Defibrillation? Diese Frage muss mit NEIN beantwortet werden. Was flimmert muss entflimmert (defibrilliert) werden. Es gibt dazu keine Alternative. Jede Minute Flimmern reduziert die Überlebenswahrscheinlichkeit um 7-10 %. Da für den Rettungsdienst Anfahrzeiten von acht bis zehn Minuten einkalkuliert werden müssen, soll die Defibrillation möglichst schon in den ersten Minuten der Wiederbelebung erfolgen.
automatischen" und "vollautomatischen" Defibrillatoren? Alle analysieren selbsttätig über die aufgeklebten Elektroden den Herzrhytmus und ausschließlich die Geräre entscheiden, ob ein Schock ausgelöst wird. Wenn das Gerät zu dem Ergebnis kommt: "Schock empfohlen", zeigt das halbautomatische Gerät akustisch und optisch an, wenn der Schock durch den Bediener abgegeben werden kann. Die vollautomatischen Geräte haben keine Schocktaste sondern geben den Schock nach ein paar Sekunden "mit entsprechender Vorwarnung" automatisch ab.
Ja. Die Geräte sind so konzipiert, dass jeder Laie sie bedienen und anwenden kann und darf. Die Rechtsprchung geht davon aus, dass die AED auch bereits von 13-jährigen angewendet werden dürfen, wenn sie "normal" entwickelt sind.
in der Nähe gibt? Wenn ein AED verfügbar ist, ist der Standort möglicherweise und hoffentlich mit einem Hinweisschild versehen (siehe obere rechte Ecke der Kopfgraphik dieser Internet-Präsenz).
etwas falsch machen? NEIN! DU KANNST NICHTS FALSCH MACHEN! Der betroffene Mensch reagiert nicht mehr auf Ansprechen und Anfassen, seine Atmung ist nicht mehr normal oder fehlt ganz. Was er jetzt BRAUCHT, ist DICH und eine Herz-Lungen-Wiederbelebung. Und denke immer daran: Schlimmer geht nimmer! Auf der anderen Seite wartet der Tod und zu verlieren gibt es (nur) Eines: einen Menschen! Und jede Maßnahme durch uns ist ein Schritt nach vorne!!!
etwas falsch machen? Auch hier gibt es ein klares "NEIN!" (Vergleiche vorherige Frage). Unterstellen wir bitte den bestimmungsgemäßen Gebrauch des AED. Der AED, der möglichst durch einen anderen Helfer geholt wurde, wird eingeschaltet und erklärt ab dann mit Sprachansagen, Symbolen, Leuchtdioden u. a. die weitere Vorgehensweise und Bedienung. Man muss sich nur an die Anweisungen halten. Selbstverständlich ist eine Schulung in Erster Hilfe sinnvoll.
Besonderes beachtet werden? Patienten, die einen Herzschrittmacher oder Defibrillator eingepflanzt bekommen haben, können ebenfalls problemlos mit einem AED defibrilliert werden. Die Technik wird meist in einer Muskeltasche zwischen rechter Schulter und rechtem Schlüsselbein eingesetzt, mittlerweile auch im linken unteren Brustkorbbereich. Wenn in diesen Bereichen eine Vernarbung oder Wölbung unter der Haut erkennbar ist, kann die für diese Stelle vorgesehene Defi-Elektrode (etwas) versetzt aufgeklebt werden. Ansonsten gilt aber auch hier: jedes Zögern verschlimmert das Problem. Handeln hilft!
Die meisten Gerätehersteller geben an, dass Kinder, die älter als ein Jahr sind, mit entsprechenden Kinderelektroden defibrilliert werden können und dürfen. Kinderelektroden sind in ihrer Fläche kleiner als Elektroden für Erwachsene und der AED erkennt, ob Kinder- oder Erwachsenenelektroden eingesteckt wurden. Andere Geräte verfügen über einen Schalter oder Taster zum Wechseln zwischen "Erwachsenen- oder Kinderdefibrillation". Im letzteren Fall gibt der AED bei Bedarf eine reduzierte Energie ab. Üblicherweise gilt als Grenze, ab der erwachsenengerecht defibrilliert werden darf, ein Patienten-Alter von acht Jahren oder 25 kg Körpergewicht. Stehen keine Kinderlektroden zur Verfügung und ist der Oberkörper zu schmächtig, die Elektroden "wie gewohnt" aufzukleben, wird eine Elektrode mittig vorne und die zweite gegenüber auf den Rücken platziert.
strafbar machen? Strafbar macht man sich nach "§ 323c StGB" mit unterlassene Hilfeleistung. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eines AED sind "Risiken und Nebenwirkungen" auf ein Minimum begrenzt. Zwar erfüllen diese im Zweifelsfall den Straftatbestand der Körperverletzung (z. B. Verbrennungen). Hier gibt das Strafgesetzbuch selbst aber auch wieder "Entwarnung", und zwar im "§ 34, Rechtfertigender Notstand". Der Gesetzgeber geht beim Bewusstlosen, und um den handelt es sich im Fall einer versuchten Wiederbelebung ja, immer vom mutmaßlichen Willen des Betroffenen aus und unterstellt bei der Anwendung der Ersten Hilfe, dass er überleben möchte.
Akkus betrieben? Manche Geräte gibt es in beiden Versionen zu kaufen. Für Batterien spricht, dass derzeit bei Lithium-Batterien Standby-Zeiten bis zu sechs oder sogar sieben Jahren möglich sind. Für sie muss am gewünschten Standort auch keine zusätzliche Stromleitung vorgesehen werden. Zudem sind Akkus wesentlich wartungsintensiver.
Puh, diese Frage ist schwer zu beantworten. Leider sind die Geräte in der Ausstattung zum Teil so differenziert, dass ich hier Äpfel mit Birnen vergleichen müsste. Die Spannweite für gute Geräte liegen zwischen 1.200 EUR und 2.400 EUR. Außerdem stellt sich vielleicht eher die Frage: "Was kostet der AED in zehn Jahren?", weil auch die Laufzeiten der Batterien und Elektroden sehr unterschiedlich sein können. Auch wird es von Bedeutung sein, wer das Gerät bedienen soll (Laie oder Mediziner, z. B. in werksmedizinischen Bereichen). Für Letztere gibt es Geräte, die auch über 4.000 EUR kosten können (alle Preise inkl. USt.).
Auch hier wird man die verschiedenen Geräte miteinander vergleichen müssen. Batterien können drei bis sieben Jahre halten, Einmal-Elektroden zwischen zwei und fünf Jahre. Möchte man zusätzlich eine Tragetasche oder auch einen Wandkasten haben (für Innen- oder Außenbereiche)? Lassen Sie sich hier von den verschiedenen Herstellern aussagekräftige Unterlagen zusenden. Nicht zu vergessen: wird der AED in einem Außengelände oder einer unbeheizten Halle untergebracht, wird auch Strom für die Heizung des Wandkastens benötigt.
von Gebäuden zu beachten? Bei der Installation von AED-Schutzschränken in unserer ländlichen Region ist zu berücksichtigen, dass im Winter vor allem in den Höhenlagen, Minusgrade nicht unüblich sind. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen aber auch, dass in den Sommermonaten Hitzetage ehr zunehmend sind. Daher sollte man überlegen, ob je nach Standort ein Schutzschrank mit aktiver Entlüftung Sinn macht. Auf jeden Fall darf der Schutzschrank nicht in der prallen Sonne hängen!
Die Geräte testen sich selbsttätig und zeigen über eine Statusanzeige jederzeit an, ob bzw. dass sie "OK" sind. Möglicherweise kommt das Gerät bei einem solchen Selbsttest auch einmal zu dem Ergebnis, dass Sie den Händler oder Hersteller kontaktieren müssen. Ansonsten müssen alle Geräte grundsätzlich regelmäßig zur Sicheheitsrechnischen Kontrolle (STK). Der Hersteller legt fest, wann und wie er das Gerät kurzfristig haben möchte. Eventuell wird auch ein Leihgerät für diese Zeit gestellt.
Hier gibt es zwei Antworten:
1. Als Laie darf man den zur Verfügung stehenden AED benutzen, soweit man sich die Handhabung zutraut. Eine vorherige Schulung ist zwar sinnvoll aber nicht zwingend vorgeschrieben.
2. Als Mitarbeiter in einem Unternehmen, das der Medizingerätebetreiberverordnung unterliegt, muss man auf die Handhabung des vom Unternehmer zur Verfügung gestellten AED zwingend eingewiesen werden, bevor man es bedient. Diese Einweisung ist im Gerätebuch zu dokumentieren.
anerkannte Stellen für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern? Die durch die Berufsgenossenschaften ermächtigten Stellen sind zu finden bei der "VBG Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe". Dort kann man den gewünschten Ort in ein Formular eintragen und erhält dann eine Liste mit den ermächtigten Stellen.
wird bei Bedarf fortgesetzt!
Ich habe noch eine andere Frage
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